1. Traumatisierung der Opfer von Menschenhandel

Seit der Gründung von KOBRA (1997) haben wir insgesamt über 700 Frauen und Mädchen unterstützt und in über 200 Gerichtsverfahren im Deliktsbereich des Menschenhandels und der Schleusung begleitet.

Wenn die Betroffenen des Menschenhandels bei einer Razzia /Kontrolle von der Polizei aufgegriffen werden und zu uns gebracht werden, äußern sie sich in aller Regel nicht sofort zu den Geschehnissen.

Oftmals sind die Betroffenen zunächst nicht in der Lage, über das Erlebte zu sprechen. Aus unserer praktischen Arbeit lässt sich häufig beobachten, dass die Betroffenen extrem traumatisiert sind und die Traumatisierungen bei ihnen sehr komplex und spezifisch verlaufen.

Deswegen bieten wir eine muttersprachliche Traumaberatung an.

Wir verfügen über eine spezielle Trauma-Ausbildung. Darüber hinaus haben wir aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung gesonderte Kenntnisse über Anwerbungs- und Ausbeutungsmechanismen sowie über die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass in aller Regel die Schwersttraumatisierung bei den betroffenen Frauen und Mädchen durch und während der Gerichtsverfahren auftritt.

Trotz intensiver Prozessvorbereitung und –begleitung durch KOBRA erleiden die Betroffenen durch die Straf- und Gerichtsverfahren oftmals eine Retraumatisierung.

Um weitere Traumatisierungen und Destabilisierungen der Betroffenen zu verhindern, bietet KOBRA deshalb auch Fortbildungen für Vertreterinnen und Vertreter der Justiz an.

Die psycho-soziale Situation einer Betroffenen, die im Strafverfahren gegen die Täterinnen und Täter aussagt, ist auf folgendem Schaubild dargestellt.

Zeugin (32 KB)

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